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Hebelstiftung und Hebelkommission 

   


Hebelstiftung Hausen im Wiesental


Die Stiftung wurde durch Entschließung des Großherzogs vom 29. September 1861 und durch Erlass des Großherzoglichen Ministerium des Innern vom 3. Oktober 1861, Nr. 9822, genehmigt. Die ursprüngliche Satzung wurde letztmals am 22. Juni 1978 geändert. 
Die Hebelstiftung Hausen im Wiesental ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne  von § 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Sie hat ihren Sitz in Hausen im Wiesental.

   


Hebelkommission


In der Gemeinde Hausen im Wiesental bestehen drei beratende Ausschüsse: der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kulturausschuss (Hebelkommission).
Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats (Hauptsatzung der Gemeinde Hausen im Wiesental vom 29. Februar 2002).

Die Hebelkommission besteht aus weiteren sechs sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern, die von den Gemeinderatsfraktionen vorgeschlagen werden. Ihr gehören außerdem Kraft Amtes der Rektor der Grund- und Hauptschule und der Pfarrer der Evangelischen Kirchengmeinde Hausen-Raitbach an. Die Namensgebung trägt den besonderen, mit Johann Peter Hebel und dem Hebelfest zusammenhängenden Aufgaben des Kulturausschusses in Hausen Rechnung. 

Grundlage für die Bildung der beratenden Ausschüsse ist § 41 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen gültigen Fassung. Für alle drei Ausschüsse gilt: In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.