|
|
|
Hebelstiftung Hausen im Wiesental
Die Stiftung wurde durch Entschließung des Großherzogs vom 29.
September 1861 und durch Erlass des Großherzoglichen Ministerium des
Innern vom 3. Oktober 1861, Nr. 9822, genehmigt. Die ursprüngliche
Satzung wurde letztmals am 22. Juni 1978 geändert.
Die Hebelstiftung Hausen im Wiesental ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen
Rechts im Sinne von § 101 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg. Sie hat ihren Sitz in Hausen im Wiesental.
|
| |
|
Hebelkommission
In der Gemeinde Hausen im Wiesental bestehen drei beratende
Ausschüsse: der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss
und der Kulturausschuss (Hebelkommission).
Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem
und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats (Hauptsatzung der
Gemeinde Hausen im Wiesental vom 29. Februar 2002).
Die Hebelkommission besteht aus weiteren sechs sachverständigen
Bürgerinnen und Bürgern, die von den Gemeinderatsfraktionen
vorgeschlagen werden. Ihr gehören außerdem Kraft Amtes der Rektor der Grund-
und Hauptschule und der Pfarrer der Evangelischen Kirchengmeinde Hausen-Raitbach
an. Die Namensgebung trägt den besonderen, mit Johann Peter Hebel und
dem Hebelfest zusammenhängenden Aufgaben des Kulturausschusses in
Hausen Rechnung.
Grundlage für die Bildung der beratenden
Ausschüsse ist § 41 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
der derzeitigen gültigen Fassung. Für alle drei Ausschüsse gilt: In
die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige
Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die
der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.
|