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Offizielles Gemeindewappen

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 „In Grün ein silbernes Fachwerkhaus“


 
Die Geschichte der Hausener Wappen - nach einem Bericht von Elmar Vogt.

 
Einst durfte die Gemeinde überhaupt kein Wappen tragen - 
   1963 wird das Hebelhaus eingeführt.


 Ein Haus mit rauchender Esse und zuletzt das Hebelhaus: mit ganz unterschiedlichen
 Wappen hat sich das Hebeldorf in der Vergangenheit offiziell präsentiert.

 Für Hausen konnte ein Gerichts- oder Vogtsiegel bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht
 festgestellt werden. In Urkunden des 15. und 16. Jahrhunderts wird eigens erwähnt, dass
 der Vogt kein Siegel besitze. Noch im Jahre 1806 siegelt die Stadt Schopfheim eine Hausen
 betreffende Urkunde. Ein Abdruck auf der Huldigungsliste für Großherzog Karl von 1811 zeigt
 unter  der Inschrift
"HAVSEN" auf einem Boden ein Haus mit rauchender Esse. Auch in
 späteren Stempelabdrucken erscheint dieses Bild.
 
 Die badische Staatsverwaltung hatte seit Ende des 19. Jahrhunderts die Gemeinden immer
 mehr gedrängt, eigene Wappen zu führen und in den Siegeln als ihre Kennzeichen zu
 verwenden. Das Generallandesarchiv in Karlsruhe war gehalten, im Einzelfall entsprechend
 der Geschichte  der jeweiligen Gemeinde und dem heraldischen Herkommen ein stilgerechtes
 Muster zu entwerfen. Seine Annahme war der Gemeinde freigestellt.
Im Jahr 1902 schlug
 das Generallandesarchiv als Wappen vor: in Gold ein schwarzes Zahnrad. Es sollte ein
 Zeichen für die Eisenindustrie sein. Da diese schon seit fast 40 Jahren einem anderen
 Industriezweig hatte weichen müssen, lehnte die Gemeinde ab. Ab 1903 erscheint im Siegel
 das Hebelhaus, und zwar in verschiedenen Variationen, teils mit davor stehender Tanne.
 
Die Wappenfähigkeit einer Stadt war nie strittig, beim Dorf wurde sie lange Zeit verneint. 
 In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von 1956 werden Stadt- und Land-
 gemeinden gleichgestellt.
Das vom Generallandesarchiv in Anlehnung an die von der
 Gemeinde eingesandten Ansichten des Hebelhauses gestaltete Wappen wird seit 1963
 geführt. Die Wappenbeschreibung lautet: "In Grün ein silbernes Fachwerkhaus". Das Haus
 ist als das Hebelhaus anzusehen. Der Entwurf für das Gemeindewappen von 1963 stammt
 von dem früheren Gemeinderat und Graphiker Armand Wilhelm Brendlin. 
 Die Flagge für Hausen ist nach dem Grundsatz "Bild vor Feld" gespalten (senkrecht geteilt) 
 weiß/grün.

 Die Funktion eines Wappens, aber auch allgemeine ästhetische Gesichtspunkte verlangen,
 dass bei der Gestaltung eine Reihe von Regeln eingehalten werden. So sollte und soll ein
 Wappen weithin erkennbar und sichtbar sein. In früheren Zeiten war eine Erkennbarkeit über
 eine Entfernung von 200 Fuß (etwa 65 Meter) vorgeschrieben. Nach den heutigen
 Anforderungen soll ein Wappen auch in verkleinerter Form, zum Beispiel auf einem Ring oder
 einem Siegel, noch deutlich zu identifizieren sein. Die Heraldik lässt als Grundfarben nur
 sechs "Tinkturen" zu, die in "Farbe" (Rot, Blau, Grün, Schwarz) und "Metall" (Silber (=weiß)
 und Gold =gelb)) untergliedert werden. Zu diesen sechs Farben gesellte sich früher das
 selten verwendete Purpur als siebte "Tinktur", um einen Bezug zu der damals anerkannten
 Siebenzahl der Planeten und den 7 Tugenden (3 christliche & 4 weltliche) zu bekommen.
 Als "redend" bezeichnet man ein Wappen,  wenn es symbolisch den Namen oder die Herkunft
 seines Trägers wiedergibt. Beispiele hierfür sind der Bär im Berliner oder Berner Wappen -
 und das (Hebel-) Haus im Wappen der Gemeinde Hausen i. W.

 

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