Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
 - Mietwagen
 - Krankenwagen
 - Personenkraftwagen (Pkw)
  
- im Linienverkehr oder
 - im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
 - bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
 
 
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
 
Zugehörige Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
 - Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
 - Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
 - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
 - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
 - Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
 - Unternehmenskarte
 
Freigabevermerk
04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg