Aktuelle Meldungen

Kostenlose und unabhängige Info-Veranstaltung Meldung vom 15. Oktober 2024

Im Rahmen der Wärmewende-Kampagne in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest bietet die Gemeinde Hausen im Wiesental vier Vorträge zu Wärmeplanung, Wärmenetzen, Maßnahmen der Gebäudesanierung, dezentralen Heizsystemen und Photovoltaik an. Der zweite Vortragabend findet am Donnerstag, den 07.11.2024 um 18:30 Uhr mit den wichtigsten Informationen zu Heiztechniken statt: Jugendfeuerwehr Hausen, Feuerwehrsaal Inhalte: Gesetzliche Vorgaben und GEG Unterschiedliche Heiztechniken von Biomasse bis Wärmepumpe Hydraulischer Abgleich Erläuterung Fördermöglichkeiten   Im Anschluss an den Fachvortrag stellt die Energieagentur Südwest ihr unabhängiges und kostengünstiges Energieberatungsangebot in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale vor. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich zur Beratung rund um Sanierungsthemen anzumelden. Außerdem unterstützt die Energieagentur Südwest im Zuge der Wärmewende-Kampagne die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ . Dies ist eine Kampagne vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welche Bürgerinnen und Bürger zum Energiesparen motiviert und Tipps in den Bereichen Erneuerbare Energien und Fördermittel gibt. Hierfür stehen nach dem Vortrag zwei Expert/-innen der Energieagentur Südwest an einem Infotisch für Fragen zur Verfügung und verteilen hilfreiches Informationsmaterial neutraler Institutionen zu energetischen Themen.   Die nächste Veranstaltung: Photovoltaik für die Eigenversorgung, 02.12.2024, 18:30 Uhr   Die Veranstaltungen sind kostenlos und ohne Anmeldung. Mehr Infos zur Wärmewende- und Energiewechselkampagne finden Sie hier: https://www.hausen-im-wiesental.de/pb/Startseite/Rathaus+_+Buerger/waermewende-kampagne.html .
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Fachtag Pflege „Versorgungskonzepte der Zukunft?!“ am Samstag, 9. November, in Lörrach Meldung vom 20. September 2024

Landkreis Lörrach. Am Samstag, 9. November 2024, von 10 bis 16 Uhr, findet der Fachtag Pflege zum Thema “Versorgungskonzepte der Zukunft?!“ im Sitzungssaal des Landratsamts Lörrach (Palmstraße 3) statt. Der Fachtag kombiniert impulsgebende Fachvorträge zu drei Fokusthemen am Vormittag mit praxis- und umsetzungsorientierten Workshops am Nachmittag. Eine Anmeldung ist bis 20. Oktober möglich. Das Ziel des Fachtags Pflege ist es zu vernetzen und Impulse in den Landkreis zu geben, die das Potenzial haben, die Versorgung landkreisweit zu verbessern. Gemeinsam sollen hierfür konkrete Schritte entwickelt werden. Der Fachtag richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Fachpersonen aus der pflegerischen und klinischen Praxis im Landkreis Lörrach, Kranken- und Pflegekassen, Politik und Verwaltung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zudem eingeladen, vormittags als Zuhörende an den Vorträgen teilzunehmen. Die Themen des Fachtags sind „Kommunale Beratungs- und Sorgestrukturen sicherstellen: Perspektiven und Finanzierungsmöglichkeiten“, „Kurzzeitpflege: Empfehlungen und nächste Schritte“ sowie „IstZeitPflege – Zeit! für gute ambulante Pflege: Abrechnung wie beim Handwerker“. Die Impulsvorträge und Workshops werden gestaltet durch Annabell Stoffel (Allianz für Beteiligung e.V., Stuttgart), Dr. Anne Göhner (Landratsamt Lörrach), Dr. Elisabeth Hahnel (IGES Institut, Berlin), Karin Gaiser (AOK Baden-Württemberg), Monika Bringe (Stadt Rheinfelden), Rolf Steinegger (Caritas Hochrhein) und Stefanie Franosz (Stadt Rheinfelden). Landrätin Marion Dammann wird ein Grußwort sprechen. Moderiert wird die Veranstaltung durch Matthias Zeller vom Südwestrundfunk. Die Plätze für die Fachöffentlichkeit als auch für die Bürgerinnen und Bürger sind begrenzt, Anmeldungen werden bis zum 20. Oktober online angenommen, die Platzzusage erfolgt Ende Oktober per E-Mail (Anmeldelink: www.loerrach-landkreis.de/fachtag-pflege ). Hintergrund Der Fachtag Pflege ist eine gemeinsame Veranstaltung der Kommunalen Pflegekonferenz Landkreis Lörrach, des Pflegestützpunkts Landkreis Lörrach, der Beratungsstelle ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung und des Fachbereichs Soziales des Landkreises Lörrach. Der Fachtag Pflege wird über die Kommunale Pflegekonferenz durch Mittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finanziert.
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Verlängerung des Entnahmeverbots für Wasser aus Oberflächengewässern vorerst bis 9. Oktober Meldung vom 10. September 2024

Landkreis Lörrach . Aufgrund noch immer kritischer Wasserstände im Landkreis Lörrach bleibt es auch weiterhin verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für Bewässerungs- oder Beregnungszwecke zu entnehmen. Das seit dem 15. August bestehende Verbot wird vorerst bis zum 9. Oktober verlängert. Das Verbot gilt weiterhin für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die Einschränkungen betreffen die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Somit ist das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, auch weiterhin untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben hiervon unberührt. Auch für die Viehtränke gelten keine neuen Einschränkungen. Diese Schutzmaßnahme, die unter anderem der Tier- und Pflanzenwelt in unseren Gewässern gilt, basiert auf den immer noch sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Pegelstände waren in den letzten Wochen extrem niedrig und haben sich durch die Regenfälle in den letzten Tagen und Nächten nicht wesentlich erholt. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig. Zwar wird in der nächsten Zeit für einzelne Tage nochmals ergiebiger Regenfall erwartet, der die Pegel kurzfristig ansteigen lassen wird – dieser Effekt wird jedoch voraussichtlich nur für drei bis vier Tage anhalten und die Pegelstände danach wieder abfallen. Danach werden wenig Niederschlag und somit sehr niedrige Pegelstände erwartet. Je nach Entwicklung des Wetters kann die Allgemeinverfügung nochmals verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden. Die neue Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen .
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Kanalleitungsarbeiten im Bereich Bündtenfeldstraße- Zweierweg- Baldersau-Teichstraße; Verkehrsbehinderungen -abschnittsweise Vollsperrungen Meldung vom 04. September 2024

Aufgrund der Bauarbeiten an den Kanalleitungen im Bereich Bündtenfeldstraße Richtung Zweierweg-Baldersau-Teichstraße muss der betroffene jeweilige Straßenabschnitt voll gesperrt werden. Die Umleitung wird ausgeschildert.
Die von der Vollsperrung betroffenen Anwohner werden von der ausführenden Baufirma vorab informiert. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den jeweiligen Hausgrundstücken wird von der Baufirma zugesichert.
Die Bauarbeiten werden einen Zeitraum bis Anfang Dezember in Anspruch nehmen.
Wir bitten die Anwohner für ihr Verständnis für diese notwendigen Arbeiten und den damit verbundenen unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen.
 
Ihre Gemeindeverwaltung Hausen im Wiesental

Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10 Meldung vom 19. August 2024

Amtliche Bekanntmachung
Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10
Durch Entscheidung des Landratsamtes Lörrach vom 05.08.2024 wurde der Bezirksschornsteinfegermeister Herr Peter Kaiser, mit Wirkung vom 01.09.2024 befristet bis 31.08.2031 wieder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks 10 bestellt.
Der Kehrbezirk 10 umfasst das Gebiet der Ortschaften Hausen im Wiesental, Zell im Wiesental, Raitbach und Gersbach.
Kontakt bBSF Peter Kaiser:
Bezirksschornsteinfegermeister Peter Kaiser
Tel.Nr. 07673/931955
Email: bsm.kaiser@schornsteinfeger-loerrach.de
Gemeindeverwaltung Hausen

Mobile Schadstoffannahme im Landkreis Lörrach: Hinweise zu den Annahmebedingungen Meldung vom 01. August 2024

Landkreis Lörrach Im August und September findet im Landkreis Lörrach wieder die halbjährliche mobile Schadstoffsammlung statt. Kunden werden gebeten, sich vorab unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen über die geltenden Annahmebedingungen zu informieren.

Termin und Ort der nächsten mobilen Schadstoffsammlung stehen im Abfallkalender (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/abfallkalender) oder in der Abfall-App (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/app).

Eine Übersicht aller mobilen Schadstoffsammlungen ist ebenfalls unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen zu finden.

Schon gewusst?
Von Februar bis Dezember können jeden ersten Freitag im Monat von 8 bis 12 Uhr kostenfrei Schadstoffe auf der Kreismülldeponie Scheinberg angeliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Sebastian
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Palmstr. 3
79539 Lörrach

Telefon:  +49 7621 410-1455
Telefax:  +49 7621 410-9-1455
Internet:  http://www.abfall-loerrach-landkreis.de
E-Mail:   pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de

Kennen Sie bereits unsere Abfallmonster? Unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/biotonne/gut-fuer-alle finden Sie Informationen zu unserer monstermäßigen Bewerbungskampagne der kostenfreien Biotonne.

Fundsachen Meldung vom 09. Juli 2024

·Fahrrad silber 28 Zoll Marke Pegasus
·Hundeleine braun Leder
·Ketten-/Zahlenschloss in schwarz, Marke: provelo
Fingerring, silber
Sportbrille; Marke: Swisseye
Damenrad, Marke: Bergamont in blau/silber
Herrenrad, Marke: Centurion in schwarz/blau/silber

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat entschieden, dass die allgemeine Notfallpraxis in Schopfheim nicht mehr geöffnet wird Meldung vom 22. März 2024

Die allgemeine Notfallpraxis wurde Ende Oktober letzten Jahres als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geschlossen. In der Folge musste das Angebot im ärztlichen Bereitschaftsdienst im ganzen Land reduziert werden.   Die KVBW hat das BSG-Urteil zum Anlass genommen, den Bereitschaftsdienst neu zu konzipieren. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden. So sind aktuell mehr als 1.000 Arztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzt, davon mehr als 900 Hausarztsitze. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt.   Die Schließung der Notfallpraxis erfolgte nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bereitschaftsdienst nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt, bis die Haus- und Facharztpraxen wieder geöffnet haben. Der Bereitschaftsdienst ist keine verlängerte Sprechstunde. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst auch nicht für medizinische Notfälle, für die der Rettungsdienst unter der 112 gerufen werden muss. Patientinnen und Patientinnen im Landkreis Lörrach können weiter zu den Öffnungszeiten ohne Anmeldung bei einem dringenden Behandlungsbedarf die Notfallpraxis in Lörrach aufsuchen. Hinzu kommt noch der Fahrdienst, der medizinisch erforderliche Hausbesuche übernimmt. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin gewährleistet. Die Notfallpraxis Lörrach ist am Kreiskrankenhaus Lörrach angesiedelt und hat wochentags von 19 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geöffnet.   Das neue Konzept des Bereitschaftsdienstes im Land wird Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt. Es umfasst mehrere Bereiche, unter anderem wird die Struktur der bestehenden Notfallpraxen auf den Prüfstand gestellt, der Fahrdienst wird neu ausgerichtet und die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt. Als erste Entscheidung hat der Vorstand der KVBW festgelegt, dass einzelne Praxen, die im Zuge des BSG-Urteils geschlossen wurden, nicht mehr geöffnet werden. Dazu gehört auch die Notfallpraxis in Schopfheim.
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Habitatbäume im Wald erkennen und schützen Meldung vom 21. Februar 2024

Bekanntmachung der TSK BW 2024 Meldung vom 08. Dezember 2023

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.