Bodenrichtwerte

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Hausen im Wiesental hat am 31.05.2022 gemäß § 196 Absatz Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgesetzt.

Die einzelnen Bodenrichtwerte/Bodenrichtwertzonen können abgerufen werden über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW www.gutachterausschuesse-bw.de oder auch über das Portal der Finanzämter unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu.

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen:
€ 340,-- je m2                                                   
Wohnbauflächen in ausgewiesenen Mischgebieten (Geltungsbereich eines Bebauungsplanes):
€ 300,-- je qm
Bauerwartungsland:
€ 110,-- je qm
Rohbauland:
€ 100,-- je qm
Gewerbliche Flächen:
€ 110,-- je qm
Gemeinbedarfsflächen: (Öffentliche Gebäudeflächen, wie Schule, Rathaus, Feuerwehr, Kindergarten usw):
€ 340,-- je qm
Öffentlich genutzte Verkehrsflächen /Straßen, Gehwege, Stellplatzflächen):
€ 100,-- je qm
Gemeinbedarfsflächen (Versorgungsanlagen, Grünanlagen):
€ 10,-- je qm
Landwirtschaftliche Flächen:
€ 2,50  je qm
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb im Zusammenhang stehender Wohn- und Mischgebiete mit Nutzung von Schöpfen und Ställen:
€ 5,--  je qm
Gartenlandflächen:
€ 15,-- je qm
Wald (ohne Bewuchs):
€  0,50 je qm
Sport- und Freizeitflächen:
€ 15,-- je qm

Hinweis:

Bei den Bodenrichtwerten geben nur durchschnittliche Lagewerte wieder. Der Wert eines einzelnen Grundstücks kann nach wertbestimmenden Faktoren (z.B. Lage, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Entwicklungszustand, Immissionen) abweichen. Der Bodenrichtwert ersetzt deshalb keine sachverständige Wertermittlung.

Hausen im Wiesental, den 22.08.2022          
gez. Kiefer, Vorsitzende des Gutachterausschusses

Stand: 17.08.2022

Zu früheren Werten

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