Finanzielle Hilfen und Rente
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
- § 56 Kindererziehungszeiten
- § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung
- § 249a Beitragszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet
- § 57 Berücksichtigungszeiten
Zugehörige Leistungen
- Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Elterngeld beantragen
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Wohngeld beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
10.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg