Antrag/Förderrichtlinie Kindertagesbetreuung

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.09.2022 hat die Gemeindeverwaltung Hausen im Wiesental folgende Förderrichtlinien zur kommunalen Beteiligung an den Kosten der Betreuung in der Kindertagespflege erlassen.

Die Förderrichtlinien gelten für den Zeitraum von 01.09.2022 bis 30.08.2023.

Für die Betreuung von Kindern aus Hausen im Wiesental im Alter von 1 bis 3 Jahren, die von einer qualifizierten Tagespflegeperson betreut werden, erhalten auf Antrag ab Oktober 2021 eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Hausen im Wiesental gewährt.

Höhe der Förderung: 1,50 € je Stunde und Kind, bis maximal 15 Stunden wöchentlich.

Förderanträge können ab sofort beim Hauptamt der Gemeinde Hausen im Wiesental oder per E-Mail: gemeinde@hausen-im-wiesental.de angefordert und eingereicht werden.