Antrag auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Bitte bringen Sie zur Beantragung alle erforderlichen Unterlagen mit.