Aktuelle Meldungen

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldung vom 25. November 2024

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine , Schafe , Hühner , Truthühner/Puten, Meldepflichtige Tiere sind:  Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind:  Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01. 2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de ; Internet: www.tsk-bw.de
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Sperrung des Sutterparkplatzes am 19.11.2024 Meldung vom 12. November 2024

Der neu angelegte Parkplatz auf dem Sutterareal muss am Dienstag, den 19.11.2024, ganztägig gesperrt werden, da Bäume gepflanzt werden.
 
Entsprechende Hinweisschilder werden aufgestellt.

-Ordnungsamt-
Hausen im Wiesental

Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände Meldung vom 30. Oktober 2024

Die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände zeigen sich anlässlich der Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung tief besorgt. Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (Karlsruhe) und der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Landkreis Tübingen) beschreiben die aktuelle Situation in den Städten, Gemeinden und Landkreise:   „Die Haushaltslage Städte, Gemeinden und Landkreise befindet sich bereits im Jahr 2024 in einer beispiellosen Abwärtsspirale, die im Jahr 2025 nochmals deutlich an Dynamik zulegen wird. Schon zur Jahreshälfte 2024 hat das Statistische Landesamt in seinen Eckdaten eine Verschlechterung der kommunalen Haushaltslage in Baden-Württemberg um 1,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen. Insgesamt bestand zum 30. Juni 2024 ein negativer Finanzierungssaldo von rund 2 Mrd. Euro. Das ist ein alarmierender Wert, der zeigt, dass die Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg binnen kürzester Zeit in eine massive Schieflage geraten sind.   Die aktuelle Steuerschätzung verstärkt die kommunale Finanzkrise nun nochmals immens. Bereits für das laufende Jahr erfolgte eine Korrektur der Steuereinnahmen um mehrere hundert Millionen nach unten. Die schlechte Konjunktur wird nun aber auch in kommenden Jahren die Haushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise nochmals deutlich stärker belasten als bisher angenommen. So reduziert sich die Einnahmeprognose allein für die kommenden beiden Jahre um rund 2 Mrd. Euro. Bis 2028 wurde diese sogar insgesamt um 5,3 Mrd. Euro nach unten korrigiert. Damit ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen in einem Maße gefährdet, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war.“   Besonders besorgniserregend sei zudem, so die Spitzen der Kommunalen Landesverbände, die wachsende Zahl von Kommunen, die sogar strukturelle Liquiditätsprobleme aufweisen und die demnach mitunter die laufende Tätigkeit aus Kassenkrediten finanzieren müssten. Schon für das laufende Haushaltsjahr 2024 konnten 60 bis 70 % der Städte und Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen. Bei den Landkreisen waren es sogar 80%, die ihre Aufwendungen nicht mehr aus den laufenden Erträgen erwirtschaften konnten.   Die Präsidenten weiter: „Schon zuletzt hatten sich vor diesem Hintergrund die Kassenkredite von Mitte 2022 bis Mitte 2024 nahezu verdoppelt. Die nun nochmals gravierend schlechtere Steuerprognose droht zum Katalysator dieser Entwicklung zu werden. Der dramatische Abwärtstrend wird sich im Haushaltsjahr 2025 nochmals verstärken. Auf der Ebene der Landkreise ergibt sich für das Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von mehreren 100 Mio. Euro. Es ist völlig illusorisch, diese Lücke allein durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu schließen, denn das würde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vollends die Luft zum Atmen nehmen.   Diese Entwicklung zeigt, wovor wir als Kommunen schon lange warnen. Durch das Verankern immer neuer Aufgaben gibt es zwischenzeitlich ein gesamtstaatliches Leistungsversprechen, das sich faktisch nicht mehr finanzieren lässt. Viele dieser neuen oder ausgeweiteten Aufgaben wurden auf die Kommunen übertragen und reißen dort immer größere Haushaltslücken. Die Finanzierung des ÖPNV, die kommunale Ausfallbürgschaft für ein hochdefizitäres Krankenhauswesen oder bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, die unzureichende Beteiligung von Bund und Land an den Geflüchtetenkosten sowie die Erfüllung von Rechtsansprüchen in Kita und Grundschule sind einige der großen Themen, die zu dieser dramatischen Entwicklung beitragen.“    Gleichzeitig führe dies dazu, dass kommunale Investitionen in die Erhaltung und die zukunftsfähige Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur auf der Strecke bleiben. Seit Jahren steigen die Investitions- und Unterhaltungsrückstände auf kommunaler Ebene, weil nach Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr die erforderlichen Ressourcen vorhanden seien, um ausreichend in beispielweise Brücken, Straßen, Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser u.ä. zu investieren. „Auch wenn die Infrastruktur in den baden-württembergischen Kommunen aktuell noch im Großen und Ganzen als intakt bezeichnet werden kann, ist die Realität eben doch, dass wir auf der kommunalen Ebene zwischenzeitlich auf Verschleiß leben müssen.“   Kommunalfinanzen im freien Fall bringen, so die Kommunalen Landesverbände, nicht nur finanzielle Probleme. Es gehe auch ganz wesentlich um die Frage, ob und wie die kommunale Daseinsvorsorge noch gewährleistet werden kann und ob die Kommunen in einer Zeit wirtschaftlicher Rezession in der Lage sind, durch öffentliche Investitionen auch wirksame Konjunkturanreize zu setzen. Letztlich gehe es um nichts weniger als die lebendige, kommunale Selbstverwaltung, um eine gute Zukunft in den Landkreisen, Städten und Gemeinden, und nicht zuletzt um den gesellschaftlichen Frieden und den Zusammenhalt vor Ort.                                                                                   Die Präsidenten mahnen: „Es ist deshalb notwendig, den Bürgerinnen und Bürger ‚reinen Wein‘ einzuschenken. Ein Blick auf die aktuellen Haushaltsverhandlungen des Bundes, wie auch des Landes, sowie auch die Personalsituation der öffentlichen Hand zeigt: Es wird kaum möglich sein, dieses Problem mit immer mehr Geld zu lösen. Weder Bund noch Land sind im Stande, den Kommunen die zwischenzeitlich aufsummierten strukturellen Fehlbeträge vollständig bereit zu stellen. Umfang und Tiefe staatlicher Aufgabenerfüllung muss daher mit den verfügbaren finanziellen und personellen Mitteln in Einklang gebracht werden. Die den Kommunen übertragenen Aufgaben müssen belastbar und dauerhaft ausfinanziert werden. Politik muss zurück zu einem klaren und nachhaltig erfüllbaren Aufgabenportfolio und darüber eine verlässliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger führen. Es gilt: Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt. Wir können und wir müssen den Menschen mehr Wirklichkeit zumuten, dazu muss Politik jetzt entschlossen handeln und Verantwortung übernehmen.“     Anlage: Grafik Kommunalfinanzen
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Deponie Scheinberg schließt an zwei Tagen früher (8.11. & 9.12.) Meldung vom 25. Oktober 2024


Landkreis Lörrach Aufgrund von internen Veranstaltungen hat die Deponie Scheinberg am Freitag, 08.11.2024, nur bis 12 Uhr und am Montag, 09.12.2024 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Einlasszeit endet jeweils 15 Minuten vor Schließung.

Die Abfallwirtschaft bittet um entsprechende Beachtung.

Fachtag Pflege „Versorgungskonzepte der Zukunft?!“ am Samstag, 9. November, in Lörrach Meldung vom 20. September 2024

Landkreis Lörrach. Am Samstag, 9. November 2024, von 10 bis 16 Uhr, findet der Fachtag Pflege zum Thema “Versorgungskonzepte der Zukunft?!“ im Sitzungssaal des Landratsamts Lörrach (Palmstraße 3) statt. Der Fachtag kombiniert impulsgebende Fachvorträge zu drei Fokusthemen am Vormittag mit praxis- und umsetzungsorientierten Workshops am Nachmittag. Eine Anmeldung ist bis 20. Oktober möglich. Das Ziel des Fachtags Pflege ist es zu vernetzen und Impulse in den Landkreis zu geben, die das Potenzial haben, die Versorgung landkreisweit zu verbessern. Gemeinsam sollen hierfür konkrete Schritte entwickelt werden. Der Fachtag richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Fachpersonen aus der pflegerischen und klinischen Praxis im Landkreis Lörrach, Kranken- und Pflegekassen, Politik und Verwaltung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zudem eingeladen, vormittags als Zuhörende an den Vorträgen teilzunehmen. Die Themen des Fachtags sind „Kommunale Beratungs- und Sorgestrukturen sicherstellen: Perspektiven und Finanzierungsmöglichkeiten“, „Kurzzeitpflege: Empfehlungen und nächste Schritte“ sowie „IstZeitPflege – Zeit! für gute ambulante Pflege: Abrechnung wie beim Handwerker“. Die Impulsvorträge und Workshops werden gestaltet durch Annabell Stoffel (Allianz für Beteiligung e.V., Stuttgart), Dr. Anne Göhner (Landratsamt Lörrach), Dr. Elisabeth Hahnel (IGES Institut, Berlin), Karin Gaiser (AOK Baden-Württemberg), Monika Bringe (Stadt Rheinfelden), Rolf Steinegger (Caritas Hochrhein) und Stefanie Franosz (Stadt Rheinfelden). Landrätin Marion Dammann wird ein Grußwort sprechen. Moderiert wird die Veranstaltung durch Matthias Zeller vom Südwestrundfunk. Die Plätze für die Fachöffentlichkeit als auch für die Bürgerinnen und Bürger sind begrenzt, Anmeldungen werden bis zum 20. Oktober online angenommen, die Platzzusage erfolgt Ende Oktober per E-Mail (Anmeldelink: www.loerrach-landkreis.de/fachtag-pflege ). Hintergrund Der Fachtag Pflege ist eine gemeinsame Veranstaltung der Kommunalen Pflegekonferenz Landkreis Lörrach, des Pflegestützpunkts Landkreis Lörrach, der Beratungsstelle ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung und des Fachbereichs Soziales des Landkreises Lörrach. Der Fachtag Pflege wird über die Kommunale Pflegekonferenz durch Mittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finanziert.
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Kanalleitungsarbeiten im Bereich Bündtenfeldstraße- Zweierweg- Baldersau-Teichstraße; Verkehrsbehinderungen -abschnittsweise Vollsperrungen Meldung vom 04. September 2024

Aufgrund der Bauarbeiten an den Kanalleitungen im Bereich Bündtenfeldstraße Richtung Zweierweg-Baldersau-Teichstraße muss der betroffene jeweilige Straßenabschnitt voll gesperrt werden. Die Umleitung wird ausgeschildert.
Die von der Vollsperrung betroffenen Anwohner werden von der ausführenden Baufirma vorab informiert. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den jeweiligen Hausgrundstücken wird von der Baufirma zugesichert.
Die Bauarbeiten werden einen Zeitraum bis Anfang Dezember in Anspruch nehmen.
Wir bitten die Anwohner für ihr Verständnis für diese notwendigen Arbeiten und den damit verbundenen unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen.
 
Ihre Gemeindeverwaltung Hausen im Wiesental

Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10 Meldung vom 19. August 2024

Amtliche Bekanntmachung
Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk 10
Durch Entscheidung des Landratsamtes Lörrach vom 05.08.2024 wurde der Bezirksschornsteinfegermeister Herr Peter Kaiser, mit Wirkung vom 01.09.2024 befristet bis 31.08.2031 wieder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks 10 bestellt.
Der Kehrbezirk 10 umfasst das Gebiet der Ortschaften Hausen im Wiesental, Zell im Wiesental, Raitbach und Gersbach.
Kontakt bBSF Peter Kaiser:
Bezirksschornsteinfegermeister Peter Kaiser
Tel.Nr. 07673/931955
Email: bsm.kaiser@schornsteinfeger-loerrach.de
Gemeindeverwaltung Hausen

Mobile Schadstoffannahme im Landkreis Lörrach: Hinweise zu den Annahmebedingungen Meldung vom 01. August 2024

Landkreis Lörrach Im August und September findet im Landkreis Lörrach wieder die halbjährliche mobile Schadstoffsammlung statt. Kunden werden gebeten, sich vorab unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen über die geltenden Annahmebedingungen zu informieren.

Termin und Ort der nächsten mobilen Schadstoffsammlung stehen im Abfallkalender (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/abfallkalender) oder in der Abfall-App (www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/app).

Eine Übersicht aller mobilen Schadstoffsammlungen ist ebenfalls unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/schadstoffe/annahmebedingungen zu finden.

Schon gewusst?
Von Februar bis Dezember können jeden ersten Freitag im Monat von 8 bis 12 Uhr kostenfrei Schadstoffe auf der Kreismülldeponie Scheinberg angeliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Sebastian
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Palmstr. 3
79539 Lörrach

Telefon:  +49 7621 410-1455
Telefax:  +49 7621 410-9-1455
Internet:  http://www.abfall-loerrach-landkreis.de
E-Mail:   pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de

Kennen Sie bereits unsere Abfallmonster? Unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/biotonne/gut-fuer-alle finden Sie Informationen zu unserer monstermäßigen Bewerbungskampagne der kostenfreien Biotonne.

Fundsachen Meldung vom 09. Juli 2024

·Fahrrad silber 28 Zoll Marke Pegasus
·Hundeleine braun Leder
·Ketten-/Zahlenschloss in schwarz, Marke: provelo
Fingerring, silber
Sportbrille; Marke: Swisseye
Damenrad, Marke: Bergamont in blau/silber
Herrenrad, Marke: Centurion in schwarz/blau/silber
Laufrad, Farbe Rot und Blau mit teils abgenutzten
Paw Patrol Sticker

Termine für Rentenangelegenheiten Meldung vom 27. Juni 2024

Rentenangelegenheiten:
ab 09.07.2024 nach vorheriger Terminvereinbarung  über die Tel.Nr. 07322/6873-0

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat entschieden, dass die allgemeine Notfallpraxis in Schopfheim nicht mehr geöffnet wird Meldung vom 22. März 2024

Die allgemeine Notfallpraxis wurde Ende Oktober letzten Jahres als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geschlossen. In der Folge musste das Angebot im ärztlichen Bereitschaftsdienst im ganzen Land reduziert werden.   Die KVBW hat das BSG-Urteil zum Anlass genommen, den Bereitschaftsdienst neu zu konzipieren. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden. So sind aktuell mehr als 1.000 Arztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzt, davon mehr als 900 Hausarztsitze. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt.   Die Schließung der Notfallpraxis erfolgte nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bereitschaftsdienst nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt, bis die Haus- und Facharztpraxen wieder geöffnet haben. Der Bereitschaftsdienst ist keine verlängerte Sprechstunde. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst auch nicht für medizinische Notfälle, für die der Rettungsdienst unter der 112 gerufen werden muss. Patientinnen und Patientinnen im Landkreis Lörrach können weiter zu den Öffnungszeiten ohne Anmeldung bei einem dringenden Behandlungsbedarf die Notfallpraxis in Lörrach aufsuchen. Hinzu kommt noch der Fahrdienst, der medizinisch erforderliche Hausbesuche übernimmt. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin gewährleistet. Die Notfallpraxis Lörrach ist am Kreiskrankenhaus Lörrach angesiedelt und hat wochentags von 19 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geöffnet.   Das neue Konzept des Bereitschaftsdienstes im Land wird Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt. Es umfasst mehrere Bereiche, unter anderem wird die Struktur der bestehenden Notfallpraxen auf den Prüfstand gestellt, der Fahrdienst wird neu ausgerichtet und die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt. Als erste Entscheidung hat der Vorstand der KVBW festgelegt, dass einzelne Praxen, die im Zuge des BSG-Urteils geschlossen wurden, nicht mehr geöffnet werden. Dazu gehört auch die Notfallpraxis in Schopfheim.
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Habitatbäume im Wald erkennen und schützen Meldung vom 21. Februar 2024

Bekanntmachung der TSK BW 2024 Meldung vom 08. Dezember 2023

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.